Helfen Sie mit, das künstlerische Werk von Ruth Landmann und Theo M. Landmann zu erhalten

Der Ruth und Theo M. Landmann Archiv e.V. setzt sich für den Erhalt und die Dokumentation der Werke der beiden Künstler ein. Es gibt unterschiedliche Wege diese Arbeit zu unterstützen:

Unterstützen Sie uns ideell

Wenn Sie eine Arbeit von Ruth Landmann oder Theo M. Landmann besitzen, sind wir für einen Hinweis dankbar. Wir interessieren uns auch für Abbildungen der Arbeiten.

Die Tätigkeit des Landmann-Archivs bezieht sich nicht nur auf die Erstellung der Werkverzeichnisse. Bei starken Eingriffen in die Gebäudesubstanz oder bei der Aufgabe oder dem Verkauf von Gebäuden suchen wir mit nach Lösungen, um die Arbeiten in ihrem physischen Bestand zu erhalten.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

 

Unterstützen Sie uns finanziell

Die Erstellung der Werkverzeichnisse von umfangreichen künstlerischen Werken ist mit Kosten verbunden. Eine Spende unterstützt diese Arbeit. Der Ruth und Theo M. Landmann Archiv e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Sie können Ihre Spende an den Verein daher steuerlich absetzen.

Spendenkonto:
Deutsche Skatbank
IBAN: DE18830654080004987462
BIC: GENODEF1SLR

Werden Sie Mitglied

Sie möchten den Ruth und Theo M. Landmann Archiv e.V. dauerhaft unterstützen? Dann werden Sie Vereinsmitglied! Der jährliche Beitrag für fördernde Mitglieder beträgt 60,– EUR und ist steuerlich absetzbar.

Häufig gestellte Fragen

Der Ruth und Theo M. Landmann Archiv e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Sie können Ihre Spende an den Verein daher steuerlich absetzen.

  • Bei einer Spende bis zu 200 Euro benötigen Sie keine Spendenquittung (=Zuwendungsbestätigung). Das Finanzamt akzeptiert den Bankbeleg in Verbindung mit dem Freistellungsbescheid (auf unserem Überweisungsträger). Bei einer Spende ab 200,01 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung zu. 
  • Die Spendenquittungen werden von uns bis spätestens Mitte Februar des Folgejahres verschickt.

Für jede Spende, mit der Sie unsere Arbeit unterstützen, danken wir Ihnen! Die gesetzliche 200-Euro-Regelung (siehe oben) ermöglicht es uns aber, Versand- und Verwaltungskosten zu sparen – das kommt der Arbeit des Ruth und Theo M. Landmann Archiv e.V. zugute.

Sie können den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts beim Finanzamt vorlegen.

Als Buchungsbestätigung können z.B. dienen:

  • Kontoauszug
  • Lastschrifteinzugsbeleg
  • gesonderte Bestätigung des Kreditinstitutes

Zusätzlich zur Buchungsbestätigung müssen Sie die auf der Vorderseite des Einzahlungsbelegs aufgedruckten Angaben zum Freistellungsbescheid vorlegen.

  • Ihr Name (mit Vorname)
  • Ihre Postanschrift (bitte im Verwendungszweck eintragen)
  • Ihr Geldinstitut, Ihre IBAN und BIC
  • Unsere Bankverbindung:
    Ruth und Theo M. Landmann Archiv e.V.
    IBAN: DE18 8306 5408 0004 9874 62
    BIC: GENODEF1SLR
  • Spendenbetrag und -datum